Das hat er jetzt davon: Weil DSDS-Skandalnudel Menowin Fröhlich (23) gegen die Auflagen seiner Bewährung verstoßen hat, muss er zurück ins Gefängnis und den Rest seiner zweijährigen Haftstrafe absitzen. Das entschied das Amtsgericht Darmstadt. Der Grund klingt eigentlich fast schon zu dämlich, um wahr zu sein. Fröhlich hatte sich nicht mehr bei seiner Bewährungshelferin gemeldet und war auch nicht zu den drei Vorladungsterminen erschienen, die ihm danach zugeschickt wurden. Klarer Fall von: Ein Anruf hätte genügt, um für Klarheit zu sorgen!
Aber Menowin wäre nicht Menowin, wenn er so ticken würde wie andere Menschen. Bei DSDS sorgte er für mächtig Wirbel, als seine kriminelle Vergangenheit bekannt wurde. Wegen Körperverletzung wurde er 2005 zu zwei Jahren verurteilt, von denen er die verbliebenen 313 Tage jetzt noch absitzen muss. Seine Anwälte haben aber einen Haftaufschub beantragt, damit der Skandal-Sänger seine erste CD noch fertig produzieren kann. Ob dem Antrag stattgegeben wird, darüber wird bald ein Gericht entscheiden.

